Günstiger Golfclub
 
 
   

  Platzordnung  
 
Platzregeln Golfclub Zschopau e.V. [aktualisiert: 06.09.2011]
       
     

1. Ausgrenzen (Regel 27-1)

Aus ist durch weiße Pfosten gekennzeichnet. Ein Ball der eine Ausgrenze überquert und auf einem anderen Teil des Platzes zur Ruhe kommt, ist aus.

2. Bewegliche Hemmnisse (Regel 24-1):

Steine in den Bunkern sind bewegliche Hemmnisse.

 3. Unbewegliche Hemmnisse ( Regel 24-2)

- Mit Pfählen und/oder Gießringen versehene Anpflanzungen sind, einschließlich des sie umgebenden Gießrings, unbewegliche Hemmnisse. Es muss Erleichterung genommen werden.

- Die Holzpaneelen an den Wänden der Bunker auf den Bahnen 4 und 6 sind unbewegliche Hemmnisse. Sie befinden sich nicht im Bunker.

- Der nächste Punkt der Erleichterung darf nicht durch Kreuzen unter dem Hemmnis hindurch oder darüber hinweg oder durch das Hemmnis hindurch festgestellt werden.

4. Boden in Ausbesserung (Regel 25-1)

Boden in Ausbesserung (BiA) ist mit blauen Pfosten und/oder weißen Bodenlinien gekennzeichnet. Es muss Erleichterung genommen werden, optional in einer dafür vorhandenen Dropzone.

5. Künstliche Hilfsmittel (Regel 14-3)

Der Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt der Spieler während der Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können (z.B. Steigung, Windgeschwindigkeit, Temperatur usw.), so verstößt der Spieler gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet ob die zusätzliche Funktion tatsächlich benutzt wurde.

Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel: Lochspiel: Lochverlust; Zählspiel: 2 Schläge, DQ bei Punkt 5

6. Abschlagsmarkierungen und Entfernungsangaben bis Grünanfang:

Abschlag rot: Damen CR 65,7, Abschlag gelb:  Herren CR 64,3

- 100 m: grüner Pfosten mit einem weißen Ring, Bodeneinlass Fairway: weiß

- 150 m: grüner Pfosten mit zwei weißen Ringen

Hinweis außerhalb der Platzregeln:

Auf Bahn 5 ist die Landezone des Balls, in der sich auch zwei Wasserhindernisse befinden, aufgrund der Geländetopographie nicht einsehbar. Um unnötiges Suchen zu vermeiden, können die Bewerber einer Spielgruppe an dieser Bahn gegenseitig als Vorcaddie fungieren oder einen Dritten als Vorcaddie einsetzen. Dieses Vorgehen stellt keine unangemessene Verzögerung im Sinne der Regel 6-7 dar.


Zschopau, den 02.05.11

Der Spielausschuss

 
Rahmenturnierausschreibung Golfclub Zschopau e.V. [aktualisiert: 06.09.2011]
       
     

1. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbandes e.V. einschließlich Amateurstatut. Alle Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. 

2. Abschläge: Herren Gelb; Damen Rot

3. Spielleitung
Ist vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste keine Spielleitung bekannt gegeben, so ist der Spielausschuss Spielleitung. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

4. elektronische Kommunikationsmittel
Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Bewerber oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen. Bei Bereitschaftsdienst oder anderen Notfällen kann jedoch ein Bewerber vor Turnierbeginn bei der Spielleitung eine diesbezügliche Ausnahmeregelung beantragen.

5. Beförderung
Die Benutzung eines Golfcarts ist nur mit Genehmigung der Spielleitung und bei Vorliegen berechtigter medizinischer Gründe oder gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes zulässig.
Strafe für Verstoß durch Spieler:
Lochspiel: Lochverlust für jedes Loch, bei dem ein Verstoß begangen wurde
Zählspiel: 2 Schläge an jedem Loch, an dem der Verstoß festgestellt wird
Im Falle eines Verstoßes zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus; handelt es sich um das letzte Loch der Runde, an diesem. Der Bewerber muss sofort nach Feststellen des Verstoßes die Benutzung des Fahrzeuges einstellen, andernfalls wird er sowohl im Loch- als auch im Zählspiel disqualifiziert.

6. Austragung und Teilnahmeberechtigung
Es sind Amateure teilnahmeberechtigt, die Mitglied eines dem DGV angeschlossenen Vereins oder eines anerkannten ausländischen Vereins sind. Die Höchstvorgabe beträgt -54. Der Nachweis obliegt dem Spieler. Bei Angabe einer Höchstteilnehmerzahl wird ggf. eine Warteliste geführt. 

7. Nenngeld
Das in der Einzelturnierausschreibung festgesetzte Nenngeld ist vor dem Start zu entrichten, bei Gästen zuzüglich das Greenfee geltend gemacht. Jugendliche, Schüler und Studenten sowie Auszubildende bis zum Alter von 21 Jahren zahlen grundsätzlich bei allen Turnieren die Hälfte des Nenngeldes.
Dies gilt nur für Clubmitglieder.
Bei nicht rechtzeitiger Absage (90 Minuten vor Turnierbeginn) sind 50 Prozent des Nenngeldes sowie bei ausgebliebener Teilnahme das volle Nenngeld zu bezahlen.

8. Veröffentlichung personenbezogener Daten
Mit der Meldung zu einem Wettspiel erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit dem Wettspiel sein Name, sein Bild und seine Wettspielergebnisse gedruckt und/oder digital veröffentlich werden.

9. Spielgruppenzusammensetzung
Soweit in der Einzelturnierausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wurde, werden die Spielgruppen nach Vorgaben zusammengestellt, beginnend mit der niedrigsten Vorgabe aufsteigend. Beim Kanonenstart wird die Spielgruppe vom Computer nach dem Prinzip tiefes – mittleres - hohes Handicap ausgelost.


10. Caddies (Regel 6-4)
Nur Amateure dürfen als Caddie eingesetzt werden.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation des betroffenen Spielers

11. Abspielzeit
Trifft ein Bewerber spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7 das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Verstreichen auch die gewährten 5 Minuten, wird der Spieler disqualifiziert. 

12. Unangemessene Verzögerung langsames Spiel (Regel 6-7)
Hat eine Spielergruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht
festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7angesehen.
Strafe für Verstoß:
Lochspiel: 1. Verstoß: Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen
wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich
die Strafe am nächsten Loch aus.

13. Aussetzen des Spiels wegen Gefahr ( Regel 6-8)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Aufhebung der Strafe nach Regel 33-7 rechtfertigen. Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden.
– Signal für unverzügliches Unterbrechen des Spiels wegen Gefahr: langer Signalton einer Sirene
– Signal für sonstige Spielunterbrechung nach Regel 6-8b: drei aufeinander folgende Signaltöne einer Sirene
– Signal für Wiederaufnahme des Spiels: zwei kurze Signaltöne einer Sirene. Unbenommen hiervon kann ein Spieler, wenn er Blitzgefahr als gegeben ansieht, das Spiel unterbrechen (Regel 6-8a.II).   

14. Einreichung der Scorekarten im Clubsekretariat
Die Scorekarten sind bei der Spielleitung im Clubsekretariat in die dort aufgestellte Scorekartenbox einzuwerfen. Nur eine in diese Scorekartenbox eingeworfene Scorekarte gilt als abgegeben.

15. Entscheidung bei gleichem Ergebnis (Stechen)
Soweit in der Einzelturnierausschreibung des jeweiligen Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, gilt für die Entscheidung bei gleichem Ergebnis (Stechen) folgende Regelung:
Im Netto gewinnt der Spieler mit der niedrigeren Stammvorgabe, im Brutto gewinnt der Spieler mit der höheren Stammvorgabe. Besteht immer noch Gleichstand, findet an Loch 9 ein Suddendeath ohne Vorgabe solange statt, bis ein Spieler ein besseres Ergebnis erzielt. Dabei legt die Spielleitung jedes Mal den Abschlag fest, der zwischen 20 Meter und 50 Meter vom Grün entfernt sein sollte. Über die Reihenfolge des ersten Abschlags entscheidet jedes Mal das Los. Stechen mehr als 2 Spieler, so scheiden immer der/die Spieler mit dem schlechteren Ergebnis aus.

Das Stechen bei Clubmeisterschaften zur Ermittlung der Clubmeister erfolgt auf Basis der Bruttoschläge. Liegt nach den festgesetzten Runden Schlaggleichheit vor, erfolgt eine Fortsetzung über eine unbestimmte Anzahl von Löchern, bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis eines Spielers. Stechen mehr als 2 Spieler um die Meisterschaft, so scheiden immer der/die Spieler mit dem schlechteren Ergebnis aus. Ein solches Stechen beginnt immer an Bahn 2.

16. Wertungen
Prinzipiell gilt: Bei mindestens 3 teilnehmenden Damen, erfolgt die Bruttowertung getrennt für Damen und Herren. Die genaue Einteilung der Nettopreisklassen wird in der jeweiligen Einzelturnierausschreibung festgelegt.

17. Sonderwertungen
Sind gemäß Einzelturnierausschreibung Sonderwertungen ausgeschrieben, gilt dabei prinzipiell:

Die Sonderwertungen Nearest to the Pin gelten für Damen und Herren getrennt. Es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf dem Grün liegt. Es ist die Entfernung zum Lochrand zu messen, dies darf erst erfolgen, nachdem alle Spieler der Spielgruppe das Loch beendet haben.

Die Sonderwertungen Longest Drive gelten für Damen und Herren getrennt. Es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf dem Fairway liegt.

18. Preise
Jeder Spieler kann nur einen Preis gewinnen. Hat sich ein Preisgewinner für die Siegerehrung bei der Spielleitung entschuldigt, wird sein Preis aufbewahrt und nachgereicht. Bei unentschuldigtem Fehlen wird der Preis an den Nächstplatzierten weitergereicht. Wanderpreise gehen nur vorübergehend in den Besitz des Siegers über.

19. Beendigung des Wettspiels
Um den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, ihr Spielergebnis vorab mit den eigenen Aufzeichnungen abzugleichen, soll die Spielleitung ca. 10 Minuten vor der Siegerehrung eine vorläufige Ergebnisliste des Wettspiels im Clubsekretariat bekannt machen. Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet. Einsprüche gegen die Turnierwertung sind bis 15 Minuten nach der Siegerehrung möglich. Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet

20. Extra Day Score (EDS) 
Auch außerhalb von vorgabenwirksamen Turnieren können vorgabenwirksame Ergebnisse im Rahmen einer EDS Runde erzielt werden. Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes geregelt ist, gilt für EDS-Runden immer diese Rahmenturnierausschreibung. Die in EDS-Runden erzielten Ergebnisse sind nur vorgabenwirksam, wenn alle nachgenannten Bedingungen erfüllt wurden:
EDS-Runden müssen vor Spielbeginn unter Angabe von Datum, Name des Spieler, Name und Vorgabe des Zählers, Bezeichnung der Zählspielabschläge, von denen gespielt wird sowie Zahlung eines Nenngeldes von fünf Euro im Sekretariat angemeldet wurden.
Die Zählkarte muss gemäß der Rahmenturnierausschreibung unverzüglich nach dem Spiel im Sekretariat abgegeben werden.
EDS-Runden dürfen nur auf dem Heimatplatz des Bewerbers und müssen über 18 Loch gespielt werden. 
Der Zähler einer EDS-Runde muss ein Amateur mit einer Stammvorgabe von -36 oder besser sein.
Spielberechtigt sind Spieler der HCP Klassen 3, 4, 5 und 6 (HCP -11,5 bis -54) .Spieler der HCP-Klassen 5 und 6 (HCP -26.5 bis -54) können eine beliebige Anzahl von EDS-Runden als vorgabewirksam einreichen. Die erstmalige Erspielung eines Handicaps von -36 ist jedoch nur in einem vorgabenwirksamen Turnier möglich.
Spieler der HCP-Klassen 3 und 4 (HCP -11,5 bis -26,4) dürfen in einem Spieljahr nur so viele EDS-Runden als vorgabewirksam einreichen, wie vorgabewirksame Wettspielergebnisse erspielt und bereits in die Vorgabenverwaltung übernommen wurden.
Die Spielleitung liegt beim Spielausschuss. Die Spielleitung hat das ausdrückliche Recht, den Zähler für eine EDS-Runde zu bestimmen.
Weitere Informationen zu EDS Runden sind im DGV Vorgabensystem Ziffer 17 nachzulesen.

21. Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen das Recht, die Platzregeln abzuändern, die Startzeiten neu festzulegen oder abzuändern sowie die Ausschreibungsbedingungen abzuändern oder zusätzliche Bedingungen herauszugeben. Die Vorgabewirksamkeit bleibt davon unberührt. Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

Inkrafttreten
Diese Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.




Zschopau, den 15. April 2010 Der Spielausschuss


Hinweis: Golfetikette und Kleidung
Die Bewerber werden gebeten, den Golfplatz und andere Golfer respektvoll zu behandeln. Raucher sind gehalten, Zigarren- und Zigarettenreste nicht auf dem Golfplatz zu entsorgen. Divots auf dem Fairway sind zurückzulegen und Pitchmarken auf den Grüns zu entfernen. Golftrolleys und motorgetriebene Golf-Carts dürfen nicht in den Bereich zwischen Bunker und Grün gezogen oder gefahren werden. Die Bewerber haben zum Turnier angemessene Kleidung zu tragen. Unerwünscht sind Blue Jeans, Radlerhosen, Leggins und Trainingsanzüge. Der Golfplatz darf nur mit Softspikes bespielt werden. Bei grobem Verstoß gegen die Golfetikette kann die Spielleitung die Strafe der Disqualifikation oder Platzsperre verhängen.

   
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